





Da mir besonders wichtig ist, dass Sie sich verstanden fühlen, pflege ich mit meinen Mandanten bevorzugt persönlichen Kontakt.
Über neue Gesetzesänderungen und die aktuelle Rechtssprechung halte ich mich durch Fortbildungen, Zeitschriften und umfassenden Datenbanken für Steuerberater auf dem Laufenden.
Ich pflege eine starke Zusammenarbeit sowohl mit fachkundigem Personal als auch die mit kompetenten Ansprechpartnern aus Recht und Wirtschaft.
Sie können mir eine Email an mail@steuerberater-pellegrino.de senden oder erreichen mich telefonisch unter 07231/4258369.
Ich bin während der folgenden Öffnungszeiten telefonisch erreichbar:
Mo - Do: 8:00 - 17:00 Uhr
Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
Wenn Interesse an einer langfristigen Geschäftsbeziehung besteht, bin ich gerne dazu bereit Ihnen ein kostenloses Erstgespräch anzubieten.
Ich habe langjährige Erfahrung in der Beratung von Industrie, Medizintechnik, Unternehmensberatung, Ingenieurswesen, Handel und Handwerk.
Ich bin jedoch auch für Mandanten in anderen Branchen offen.
Die Höhe der Rechnungen richtet sich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Steuerberatervergütungsverordnung im Verhältnis zum Aufwand und Schwierigkeitsgrad.
Dies hängt zum einen von den gesetzlichen Fristen ab, zum anderen von der Beschaffenheit der vorgelegten Unterlagen sowie dem Zeitpunkt der Abgabe der Unterlagen bei mir.
Sie haben noch Fragen? Schreiben Sie mir gerne hier.
Das BMF passt das Schreiben vom 5. November 2021 aufgrund der Einführung der Strompreispauschale zum 1. Januar 2026 gemäß BMF-Schreiben vom 11. November 2025 an (Az. IV C 6 - S 2177/00016/042/056, IV C 5 - S 2334/00087/015).
Das VG Sigmaringen hat den Eilantrag gegen die Annullierung mehrerer Prüfungsergebnisse im Seminar „Medizinische Biometrie" an der Universität Ulm abgelehnt. Es bestünden keine durchgreifenden Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Universität (Az. 8 K 2901/26).
Das VG Trier hat der Klage des Geschäftsführers einer GmbH gegen die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz auf Aufhebung eines Rückforderungsbescheids, mit dem sie vom Kläger persönlich die Erstattung der ausgezahlten Vergütung in Höhe von mehr als 2 Mio. Euro für die Durchführung von Corona-Bürgertestungen im Zeitraum Mai 2021 bis Juni 2022 in der Region Trier forderte, stattgegeben (Az. 1 K 6676//25.TR).
Das VG Trier hat die Klage eines Unternehmers gegen die Rückforderung von Corona-Soforthilfen abgelehnt (Az. 8 K 829/26.TR).
Der internationale Informationsaustausch über Finanzkonten soll ausgeweitet werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu der Zusatzvereinbarung vom 8. Juni 2023 über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (BT-Drs. 21/7194) eingebracht.
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