Langjährige Erfahrung in verschiedenen Branchen

Philosophie

Vertrauensvolle Zusammenarbeit

Da mir besonders wichtig ist, dass Sie sich verstanden fühlen, pflege ich mit meinen Mandanten bevorzugt persönlichen Kontakt.

Darauf können Sie sich verlassen

Über neue Gesetzesänderungen und die aktuelle Rechtssprechung halte ich mich durch Fortbildungen, Zeitschriften und umfassenden Datenbanken für Steuerberater auf dem Laufenden.

Gemeinsam
mehr erreichen

Ich pflege eine starke Zusammenarbeit sowohl mit fachkundigem Personal als auch die mit kompetenten Ansprechpartnern aus Recht und Wirtschaft.

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Zu meiner Person

-> Beruflicher Werdegang

Book-open

Leistungsspektrum

-> Buchführung, Beratung, ...
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Häufig gestellte Fragen

Sie können mir eine Email an mail@steuerberater-pellegrino.de senden oder erreichen mich telefonisch unter 07231/4258369.

Ich bin während der folgenden Öffnungszeiten telefonisch erreichbar:
Mo - Do: 8:00 - 17:00 Uhr
Fr: 8:00 - 15:00 Uhr

Wenn Interesse an einer langfristigen Geschäftsbeziehung besteht, bin ich gerne dazu bereit Ihnen ein kostenloses Erstgespräch anzubieten.

Ich habe langjährige Erfahrung in der Beratung von Industrie, Medizintechnik, Unternehmensberatung, Ingenieurswesen, Handel und Handwerk.
Ich bin jedoch auch für Mandanten in anderen Branchen offen.

Die Höhe der Rechnungen richtet sich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Steuerberatervergütungsverordnung im Verhältnis zum Aufwand und Schwierigkeitsgrad.

Dies hängt zum einen von den gesetzlichen Fristen ab, zum anderen von der Beschaffenheit der vorgelegten Unterlagen sowie dem Zeitpunkt der Abgabe der Unterlagen bei mir.

Sie haben noch Fragen? Schreiben Sie mir gerne hier.

Aktuelle Nachrichten zu Steuern und Recht

  • Ermäßigter Steuersatz für Sudoku-Zeitschriften

    Aufgrund des EuGH-Urteils C-375/24 hat das BMF festgelegt, dass Sudoku-Zeitschriften nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in Verbindung mit Nr. 49 Buchst. b der Anlage 2 zum UStG dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, soweit sie die Anforderungen der Warenbezeichnung und die Einreihung in die Position 4902 des Zolltarifs erfüllen (Az. III C 2 - S 7225/00009/002/051).

  • Kreuzfahrt in die Quarantäne

    Eine Reiseabbruchversicherung muss den versicherten Reisepreis in der Regel nur bei einem tatsächlich erfolgten Reiseabbruch erstatten. Wenn der Reisende aber die Reise angetreten hat und nur Teilleistungen nicht in Anspruch nimmt, aber mit dem gebuchten Beförderungsmittel zurückkehrt, liegt in der Regel kein Abbruch vor, sondern lt. OLG Zweibrücken nur eine nicht mitversicherte Unterbrechung der Reise (Az. 1 U 63/25).

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: BMJV und BMBFSFJ schlagen punktuelle Änderungen vor

    Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der punktuelle Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorsieht. Ziel ist es, EU-Vorgaben zum Diskriminierungsschutz ins deutsche Recht umzusetzen. Außerdem soll der Diskriminierungsschutz im AGG verbessert werden.

  • EuGH zur Tragweite der Ausnahme für „Pastiches“

    Im Rahmen des langen Rechtsstreits über das Sampling eines Musikstücks der deutschen Band Kraftwerk äußert sich der EuGH zur Tragweite der Ausnahme für „Pastiches“, die es ermöglicht, durch das Urheberrecht geschützte Elemente eines Werks ohne vorherige Zustimmung des Rechtsinhabers zu nutzen (Rs. C-590/23).

  • Verordnung zur Ergänzung der Anlage A des Übereinkommens vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen

    Das BMF hat den Entwurf für eine Verordnung zur Ergänzung der Anlage A des Übereinkommens vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen veröffentlicht.

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