Langjährige Erfahrung in verschiedenen Branchen

Philosophie

Vertrauensvolle Zusammenarbeit

Da mir besonders wichtig ist, dass Sie sich verstanden fühlen, pflege ich mit meinen Mandanten bevorzugt persönlichen Kontakt.

Darauf können Sie sich verlassen

Über neue Gesetzesänderungen und die aktuelle Rechtssprechung halte ich mich durch Fortbildungen, Zeitschriften und umfassenden Datenbanken für Steuerberater auf dem Laufenden.

Gemeinsam
mehr erreichen

Ich pflege eine starke Zusammenarbeit sowohl mit fachkundigem Personal als auch die mit kompetenten Ansprechpartnern aus Recht und Wirtschaft.

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Zu meiner Person

-> Beruflicher Werdegang

Book-open

Leistungsspektrum

-> Buchführung, Beratung, ...
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Häufig gestellte Fragen

Sie können mir eine Email an mail@steuerberater-pellegrino.de senden oder erreichen mich telefonisch unter 07231/4258369.

Ich bin während der folgenden Öffnungszeiten telefonisch erreichbar:
Mo - Do: 8:00 - 17:00 Uhr
Fr: 8:00 - 15:00 Uhr

Wenn Interesse an einer langfristigen Geschäftsbeziehung besteht, bin ich gerne dazu bereit Ihnen ein kostenloses Erstgespräch anzubieten.

Ich habe langjährige Erfahrung in der Beratung von Industrie, Medizintechnik, Unternehmensberatung, Ingenieurswesen, Handel und Handwerk.
Ich bin jedoch auch für Mandanten in anderen Branchen offen.

Die Höhe der Rechnungen richtet sich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Steuerberatervergütungsverordnung im Verhältnis zum Aufwand und Schwierigkeitsgrad.

Dies hängt zum einen von den gesetzlichen Fristen ab, zum anderen von der Beschaffenheit der vorgelegten Unterlagen sowie dem Zeitpunkt der Abgabe der Unterlagen bei mir.

Sie haben noch Fragen? Schreiben Sie mir gerne hier.

Aktuelle Nachrichten zu Steuern und Recht

  • Potentiale der Kreislaufwirtschaft steigern

    Das Bundeskabinett hat das Aktionsprogramm zur Kreislaufwirtschaftsstrategie beschlossen. Darauf weist die Bundesregierung hin. Mit diesem Programm soll Deutschland von Rohstoffimporten unabhängiger und wettbewerbsfähiger werden.

  • EU-Kommission leitet drei Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein

    Die EU-Kommission hat drei Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil es seinen Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachgekommen ist und fordert Deutschland u.a. zur Abschaffung diskriminierender Bedingungen für Investitionsabzugsbeträge für im Ausland investierende KMU auf.

  • Rückforderung von Corona-Soforthilfen rechtmäßig

    Die Empfänger von Corona-Soforthilfe in Brandenburg müssen die ihnen gewährte Zuwendung zurückzahlen, wenn sie aus den erhaltenen Bewilligungsbescheiden erkennen konnten, dass die Soforthilfe zu dem Zweck gewährt wurde, einen prognostizierten existenzbedrohenden Liquiditätsengpass in den folgenden drei Monaten zu vermeiden, und dieser Liquiditätsengpass tatsächlich nicht eingetreten ist. Dies hat das OVG Berlin-Brandenburg in drei Verfahren entschieden (Az. OVG 6 B 22/25, OVG 6 B 3/26 und OVG 6 B 4/26).

  • BStBK modernisiert Vollmachtsdatenbank grundlegend

    Die BStBK hat die von ihr betriebene Vollmachtsdatenbank (VDB) umfassend technisch modernisiert und mit einer vollständig neuen Benutzeroberfläche ausgestattet.

  • BFH: Verfassungsmäßigkeit der Zinssatzregelung von 5,5 % im Bewertungsrecht

    Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der zur Berechnung des Kapitalwerts einer lebenslangen Leistung auf den Jahreswert anzuwendende Vervielfältiger vor dem Hintergrund des BVerfG-Beschlusses vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 zur Vollverzinsung unter Zugrundelegung eines vertraglich vereinbarten Zinssatzes oder eines Zinssatzes von 1,8% anstelle der gesetzlich vorgesehenen 5,5% zu ermitteln ist (Az. II R 35/23).

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