Langjährige Erfahrung in verschiedenen Branchen

Philosophie

Vertrauensvolle Zusammenarbeit

Da mir besonders wichtig ist, dass Sie sich verstanden fühlen, pflege ich mit meinen Mandanten bevorzugt persönlichen Kontakt.

Darauf können Sie sich verlassen

Über neue Gesetzesänderungen und die aktuelle Rechtssprechung halte ich mich durch Fortbildungen, Zeitschriften und umfassenden Datenbanken für Steuerberater auf dem Laufenden.

Gemeinsam
mehr erreichen

Ich pflege eine starke Zusammenarbeit sowohl mit fachkundigem Personal als auch die mit kompetenten Ansprechpartnern aus Recht und Wirtschaft.

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Zu meiner Person

-> Beruflicher Werdegang

Book-open

Leistungsspektrum

-> Buchführung, Beratung, ...
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Häufig gestellte Fragen

Sie können mir eine Email an mail@steuerberater-pellegrino.de senden oder erreichen mich telefonisch unter 07231/4258369.

Ich bin während der folgenden Öffnungszeiten telefonisch erreichbar:
Mo - Do: 8:00 - 17:00 Uhr
Fr: 8:00 - 15:00 Uhr

Wenn Interesse an einer langfristigen Geschäftsbeziehung besteht, bin ich gerne dazu bereit Ihnen ein kostenloses Erstgespräch anzubieten.

Ich habe langjährige Erfahrung in der Beratung von Industrie, Medizintechnik, Unternehmensberatung, Ingenieurswesen, Handel und Handwerk.
Ich bin jedoch auch für Mandanten in anderen Branchen offen.

Die Höhe der Rechnungen richtet sich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Steuerberatervergütungsverordnung im Verhältnis zum Aufwand und Schwierigkeitsgrad.

Dies hängt zum einen von den gesetzlichen Fristen ab, zum anderen von der Beschaffenheit der vorgelegten Unterlagen sowie dem Zeitpunkt der Abgabe der Unterlagen bei mir.

Sie haben noch Fragen? Schreiben Sie mir gerne hier.

Aktuelle Nachrichten zu Steuern und Recht

  • Verkehrsunfall: Bundespolizisten trifft Mitschuld an Unfall

    Geschädigte Polizisten tragen nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt Mitschuld an einem weiteren Unfall nach Sicherung eines Verkehrsunfalls bei nicht hinreichender Beobachtung des herannahenden Verkehrs (Az. 15 U 104/22).

  • Deutsche Wirtschaft dürfte 2025 nur stagnieren

    Die deutsche Wirtschaft kann sich nicht aus der Stagnation lösen, Signale für eine spürbare wirtschaftliche Belebung sind derzeit nicht auszumachen. Das geht aus der Winterprognose des IfW Kiel hervor, wonach das Bruttoinlandsprodukt 2025 nur stagniert (0,0 Prozent). Noch im Herbst lag die Erwartung bei +0,5 Prozent.

  • ifo Institut prognostiziert zwischen 0,4 und 1,1 Prozent Wachstum für 2025

    Wegen der großen Unsicherheiten stellt das ifo Institut zwei Szenarien für die aktuelle Konjunkturprognose vor: Sollte es der deutschen Wirtschaft nicht gelingen, ihre strukturellen Herausforderungen zu bewältigen, wäre nur ein Wachstum um 0,4 % zu erwarten. Sollten die richtigen wirtschaftspolitischen Weichen gestellt werden, könnte 2025 ein Wachstum von 1,1 % erreicht werden.

  • Besteuerung: Rat beschließt neue Vorschriften für Quellensteuerverfahren (FASTER)

    Der Rat der EU hat am 10.12.2024 neue Vorschriften über sicherere und schnellere Verfahren zur Entlastung von der Doppelbesteuerung angenommen. Sie werden grenzüberschreitende Investitionen anregen und dazu beitragen, Steuermissbrauch zu bekämpfen.

  • BFH zur Änderung im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft

    Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Übertragung von GmbH-Anteilen und einer damit verbundenen mittelbaren Beteiligung an einer grundbesitzenden KG einen nach § 1 Abs. 2a GrEStG grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang auslöst, wenn der Erwerber der Anteile bereits Komplementär der grundbesitzenden KG war (Az. II R 28/21).

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