Langjährige Erfahrung in verschiedenen Branchen

Philosophie

Vertrauensvolle Zusammenarbeit

Da mir besonders wichtig ist, dass Sie sich verstanden fühlen, pflege ich mit meinen Mandanten bevorzugt persönlichen Kontakt.

Darauf können Sie sich verlassen

Über neue Gesetzesänderungen und die aktuelle Rechtssprechung halte ich mich durch Fortbildungen, Zeitschriften und umfassenden Datenbanken für Steuerberater auf dem Laufenden.

Gemeinsam
mehr erreichen

Ich pflege eine starke Zusammenarbeit sowohl mit fachkundigem Personal als auch die mit kompetenten Ansprechpartnern aus Recht und Wirtschaft.

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Zu meiner Person

-> Beruflicher Werdegang

Book-open

Leistungsspektrum

-> Buchführung, Beratung, ...
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Häufig gestellte Fragen

Sie können mir eine Email an mail@steuerberater-pellegrino.de senden oder erreichen mich telefonisch unter 07231/4258369.

Ich bin während der folgenden Öffnungszeiten telefonisch erreichbar:
Mo - Do: 8:00 - 17:00 Uhr
Fr: 8:00 - 15:00 Uhr

Wenn Interesse an einer langfristigen Geschäftsbeziehung besteht, bin ich gerne dazu bereit Ihnen ein kostenloses Erstgespräch anzubieten.

Ich habe langjährige Erfahrung in der Beratung von Industrie, Medizintechnik, Unternehmensberatung, Ingenieurswesen, Handel und Handwerk.
Ich bin jedoch auch für Mandanten in anderen Branchen offen.

Die Höhe der Rechnungen richtet sich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Steuerberatervergütungsverordnung im Verhältnis zum Aufwand und Schwierigkeitsgrad.

Dies hängt zum einen von den gesetzlichen Fristen ab, zum anderen von der Beschaffenheit der vorgelegten Unterlagen sowie dem Zeitpunkt der Abgabe der Unterlagen bei mir.

Sie haben noch Fragen? Schreiben Sie mir gerne hier.

Aktuelle Nachrichten zu Steuern und Recht

  • Kurzzeitvermietungen: Bundesnetzagentur als zentrale digitale Zugangsstelle

    Der Bundestag hat am 23.04.2026 in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Durchführung einer Verordnung der Europäischen Union zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie zur Durchsetzung von Diskriminierungsverboten der Europäischen Union“ (BT-Drs. 21/3484) auf Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (BT-Drs. 21/5527) in unveränderter Fassung angenommen.

  • Pflicht zum elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten auch für Beliehene

    § 55d VwGO, wonach u. a. "Behörden" den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit Schriftsätze als elektronische Dokumente zu übermitteln haben, gilt auch für Beliehene als Behörden im funktionellen Sinn (hier: die Deutsche Bank AG im gerichtlichen Disziplinarverfahren). Das hat das BVerwG entschieden (Az. 2 C 11.25).

  • Schuldhafte Dienstpflichtverletzung nur im Rahmen eines Disziplinarverfahrens vorwerfbar

    Eine "qualifizierte" Pflichtenmahnung, die ein Dienstvergehen feststellt und hieran anknüpft, kann nicht auf das allgemeine Weisungsrecht des Vorgesetzten gestützt werden. Außerhalb des Disziplinarrechts mit den dort vorgesehenen Zuständigkeiten und Sicherungen darf etwaiges Fehlverhalten von Beamten nur zum Anlass für in die Zukunft gerichtete Anweisungen genommen werden. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 2 A 8.25).

  • Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats beraten

    Der Bundestag hat am 23.04.2026 erstmals den Gesetzentwurfs der Bundesregierung „zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats“ (BT-Drs. 21/5441) in 1. Lesung debattiert.

  • KI in der Steuerberatung sicher einsetzen – Neu: Muster-KI-Anwendungsrichtlinie des DStV

    Der DStV bietet u. a. Steuerkanzleien mit der neuen Muster-KI-Anwendungsrichtlinie eine strukturierte Orientierung, wie KI-Anwendungen verantwortungsvoll, sicher und rechtskonform eingesetzt werden können.

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