





Da mir besonders wichtig ist, dass Sie sich verstanden fühlen, pflege ich mit meinen Mandanten bevorzugt persönlichen Kontakt.
Über neue Gesetzesänderungen und die aktuelle Rechtssprechung halte ich mich durch Fortbildungen, Zeitschriften und umfassenden Datenbanken für Steuerberater auf dem Laufenden.
Ich pflege eine starke Zusammenarbeit sowohl mit fachkundigem Personal als auch die mit kompetenten Ansprechpartnern aus Recht und Wirtschaft.
Sie können mir eine Email an mail@steuerberater-pellegrino.de senden oder erreichen mich telefonisch unter 07231/4258369.
Ich bin während der folgenden Öffnungszeiten telefonisch erreichbar:
Mo - Do: 8:00 - 17:00 Uhr
Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
Wenn Interesse an einer langfristigen Geschäftsbeziehung besteht, bin ich gerne dazu bereit Ihnen ein kostenloses Erstgespräch anzubieten.
Ich habe langjährige Erfahrung in der Beratung von Industrie, Medizintechnik, Unternehmensberatung, Ingenieurswesen, Handel und Handwerk.
Ich bin jedoch auch für Mandanten in anderen Branchen offen.
Die Höhe der Rechnungen richtet sich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Steuerberatervergütungsverordnung im Verhältnis zum Aufwand und Schwierigkeitsgrad.
Dies hängt zum einen von den gesetzlichen Fristen ab, zum anderen von der Beschaffenheit der vorgelegten Unterlagen sowie dem Zeitpunkt der Abgabe der Unterlagen bei mir.
Sie haben noch Fragen? Schreiben Sie mir gerne hier.
Die EU-Kommission hat den endgültigen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten veröffentlicht. Der Kodex ist freiwillig und enthält praktische Maßnahmen, die Anbietern und Nutzern generativer Systeme künstlicher Intelligenz dabei helfen sollen, die Transparenzpflichten des KI-Gesetzes zu erfüllen. Sie gelten ab dem 2. August 2026.
Die gesetzlichen Regeln für die Streitbeilegung durch Schiedsgerichte sollen modernisiert werden. Künftig sollen Videoverhandlungen durch Schiedsgerichte und elektronische Schiedssprüche gesetzlich ausdrücklich zulässig sein. Außerdem soll es unter gewissen Umständen möglich werden, vor mit Schiedssachen befassten staatlichen Gerichten englische Dokumente einzureichen und Verfahren auf Englisch zu führen. Diese und weitere Änderungen sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett auf Vorschlag des BMJV beschlossen hat.
Der Finanzausschuss hat am Morgen des 10.06.2026 den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht (BT-Drs. 21/6002) gebilligt. Dieser enthält nicht mehr die steuerfreie Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro. Er wird am 11.06.2026 in erster Lesung behandelt.
Empfänger und Empfängerinnen der „NRW-Soforthilfe 2020“, deren Zuwendung durch einen Schlussbescheid festgesetzt wurde und die einen Teil zurückzahlen sollen, können sich regelmäßig nicht auf die Verjährung des Rückforderungsanspruchs berufen. Dies hat das VG Köln entschieden (Az. 16 K 2257/26).
Das LG Köln hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem ein nachlackiertes Unfallfahrzeug im Internet als „unfallfrei“ angeboten und bei dem in der Rechnung seitens des Gebrauchtwagenhändlers lediglich mit „Fahrzeug wird ausdrücklich als nicht Nachlackierungsfrei und auch nicht als Unfallfrei verkauft!!“ hingewiesen wurde. Es hat den Verkäufer zur Rückabwicklung des Kaufvertrages verurteilt (Az. 18 O 329/25).
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