





Da mir besonders wichtig ist, dass Sie sich verstanden fühlen, pflege ich mit meinen Mandanten bevorzugt persönlichen Kontakt.
Über neue Gesetzesänderungen und die aktuelle Rechtssprechung halte ich mich durch Fortbildungen, Zeitschriften und umfassenden Datenbanken für Steuerberater auf dem Laufenden.
Ich pflege eine starke Zusammenarbeit sowohl mit fachkundigem Personal als auch die mit kompetenten Ansprechpartnern aus Recht und Wirtschaft.
Sie können mir eine Email an mail@steuerberater-pellegrino.de senden oder erreichen mich telefonisch unter 07231/4258369.
Ich bin während der folgenden Öffnungszeiten telefonisch erreichbar:
Mo - Do: 8:00 - 17:00 Uhr
Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
Wenn Interesse an einer langfristigen Geschäftsbeziehung besteht, bin ich gerne dazu bereit Ihnen ein kostenloses Erstgespräch anzubieten.
Ich habe langjährige Erfahrung in der Beratung von Industrie, Medizintechnik, Unternehmensberatung, Ingenieurswesen, Handel und Handwerk.
Ich bin jedoch auch für Mandanten in anderen Branchen offen.
Die Höhe der Rechnungen richtet sich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Steuerberatervergütungsverordnung im Verhältnis zum Aufwand und Schwierigkeitsgrad.
Dies hängt zum einen von den gesetzlichen Fristen ab, zum anderen von der Beschaffenheit der vorgelegten Unterlagen sowie dem Zeitpunkt der Abgabe der Unterlagen bei mir.
Sie haben noch Fragen? Schreiben Sie mir gerne hier.
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Fluggesellschaft verpflichtet ist, Fluggäste entsprechend ihren Buchungskonditionen zu einem späteren Zeitpunkt - im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten - zu befördern, wenn der ursprüngliche Flug wegen der Corona-Pandemie annulliert worden ist. Diese Ersatzbeförderung muss nicht schnellstmöglich nach der Annullierung gefordert werden, sondern lediglich innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (Az. I-18 U 153/24).
Das Land Nordrhein-Westfalen hat es zu Recht abgelehnt, die Infektion eines verbeamteten Lehrers mit dem Coronavirus nach einer Klassenfahrt als Dienstunfall anzuerkennen. Das hat das VG Münster entschieden (Az. 4 K 1748/23).
Das LSG Hessen entschied, dass bei der Herabstufung eines Pflegegrades im Zweifel von der ursprünglichen Pflegegradeinstufung auszugehen ist und eine Abänderung für die Zukunft ohne Ermessensausübung zulässig ist, wenn eine wesentliche Änderung der Verhältnisse festgestellt wird (Az. L 6 P 78/25 B ER).
Seit dem 1. März 2026 ist die neue GwG-Meldeverordnung (GwGMeldV) in Kraft getreten. Die Neuregelung schafft bundeseinheitliche Standards für die Abgabe von Verdachtsmeldungen an die Financial Intelligence Unit (FIU) und setzt verstärkt auf digitale Strukturierung. Hierauf macht die BRAK aufmerksam.
Das BMF hat Diskussionsentwürfe zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) sowie zur Neufassung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB) vorgelegt. Ziel ist eine grundlegende Reform und Modernisierung der Steuerberaterprüfung. Darauf weist die BRAK hin.
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