





Da mir besonders wichtig ist, dass Sie sich verstanden fühlen, pflege ich mit meinen Mandanten bevorzugt persönlichen Kontakt.
Über neue Gesetzesänderungen und die aktuelle Rechtssprechung halte ich mich durch Fortbildungen, Zeitschriften und umfassenden Datenbanken für Steuerberater auf dem Laufenden.
Ich pflege eine starke Zusammenarbeit sowohl mit fachkundigem Personal als auch die mit kompetenten Ansprechpartnern aus Recht und Wirtschaft.
Sie können mir eine Email an mail@steuerberater-pellegrino.de senden oder erreichen mich telefonisch unter 07231/4258369.
Ich bin während der folgenden Öffnungszeiten telefonisch erreichbar:
Mo - Do: 8:00 - 17:00 Uhr
Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
Wenn Interesse an einer langfristigen Geschäftsbeziehung besteht, bin ich gerne dazu bereit Ihnen ein kostenloses Erstgespräch anzubieten.
Ich habe langjährige Erfahrung in der Beratung von Industrie, Medizintechnik, Unternehmensberatung, Ingenieurswesen, Handel und Handwerk.
Ich bin jedoch auch für Mandanten in anderen Branchen offen.
Die Höhe der Rechnungen richtet sich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Steuerberatervergütungsverordnung im Verhältnis zum Aufwand und Schwierigkeitsgrad.
Dies hängt zum einen von den gesetzlichen Fristen ab, zum anderen von der Beschaffenheit der vorgelegten Unterlagen sowie dem Zeitpunkt der Abgabe der Unterlagen bei mir.
Sie haben noch Fragen? Schreiben Sie mir gerne hier.
Das AG München hat entschieden, dass der Fahrer eines E-Scooters nach einer Kollision mit einem Taxi wegen grob verkehrswidrigen Verhaltens (Fahren entgegen der Fahrtrichtung, Mitnahme eines Beifahrers, Alkoholisierung) den Unfallschaden allein zu tragen hat. Die Betriebsgefahr des Taxis tritt vollständig zurück (Az. 331 C 25435/24).
Das VG Mainz entschied, dass die 2024 aufgehobene Ruhensregelung für den Ehrensold nicht rückwirkend entfällt und der ehrenamtliche Bürgermeister einen Ehrensold daher erst ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung beanspruchen kann, nicht aber für frühere Zeiträume (Az. 1 K 335/25.MZ).
Die Reform des Versorgungsausgleichsrechts soll eine gerechte Teilhabe an dem in der Ehe erworbenen Vorsorgevermögen gewährleisten. Zugleich sollen mit dem Gesetzentwurf des BMJV einige Regelungen des Versorgungsausgleichsrechts anwenderfreundlich weiterentwickelt werden.
Der vorliegende Referentenentwurf des BMJV schlägt Maßnahmen vor, mit denen den weiterhin bestehenden großen Herausforderungen auf dem Mietwohnungsmarkt begegnet werden soll.
Der Nachfolger des oft als „Heizungsgesetz“ bezeichneten Gebäudeenergiegesetzes hat am 10. Juli 2026 in der im Bundestag veränderten Fassung den Bundesrat passiert. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit im Plenum.
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