Da mir besonders wichtig ist, dass Sie sich verstanden fühlen, pflege ich mit meinen Mandanten bevorzugt persönlichen Kontakt.
Über neue Gesetzesänderungen und die aktuelle Rechtssprechung halte ich mich durch Fortbildungen, Zeitschriften und umfassenden Datenbanken für Steuerberater auf dem Laufenden.
Ich pflege eine starke Zusammenarbeit sowohl mit fachkundigem Personal als auch die mit kompetenten Ansprechpartnern aus Recht und Wirtschaft.
Sie können mir eine Email an mail@steuerberater-pellegrino.de senden oder erreichen mich telefonisch unter 07231/4258369.
Ich bin während der folgenden Öffnungszeiten telefonisch erreichbar:
Mo - Do: 8:00 - 17:00 Uhr
Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
Wenn Interesse an einer langfristigen Geschäftsbeziehung besteht, bin ich gerne dazu bereit Ihnen ein kostenloses Erstgespräch anzubieten.
Ich habe langjährige Erfahrung in der Beratung von Industrie, Medizintechnik, Unternehmensberatung, Ingenieurswesen, Handel und Handwerk.
Ich bin jedoch auch für Mandanten in anderen Branchen offen.
Die Höhe der Rechnungen richtet sich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Steuerberatervergütungsverordnung im Verhältnis zum Aufwand und Schwierigkeitsgrad.
Dies hängt zum einen von den gesetzlichen Fristen ab, zum anderen von der Beschaffenheit der vorgelegten Unterlagen sowie dem Zeitpunkt der Abgabe der Unterlagen bei mir.
Sie haben noch Fragen? Schreiben Sie mir gerne hier.
Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung verpflichtet eine Kommune nicht, einen als öffentliche Einrichtung betriebenen Großmarkt fortzuführen. So entschied das BVerwG (Az. 8 CN 1.23).
Eine Nachbargemeinde kann sich gegen die Genehmigung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs im beplanten Innenbereich nur dann mit Erfolg wenden, wenn das Vorhaben zu schädlichen Auswirkungen auf deren zentrale Versorgungsbereiche führt. So entschied das BVerwG (Az. 4 C 1.23).
Fragen einer praxisgerechten Abwicklung des Schlussabrechnungsverfahrens der Corona-Wirtschaftshilfen standen im Mittelpunkt eines aktuellen Dialogforums, zu dem das BMWK zahlreiche Vertreter aus den Bewilligungsstellen der Länder sowie des Berufsstands eingeladen hatte.
Rund 1,3 Millionen Menschen in Deutschland erhalten ab dem 1. Mai mehr Geld: Denn die Mindestlöhne in der Altenpflege steigen lt. Bundesregierung. Eine Pflegefachkraft erhält dann 19,50 Euro pro Stunde brutto. Eine weitere Erhöhung folgt zum 1. Juli 2025.
Die Erholung der Verbraucherstimmung in Deutschland setzt sich im April dieses Jahres fort. Die Einkommenserwartung legt spürbar zu, die Konjunkturerwartung und die Anschaffungsneigung steigen moderat. Das Konsumklima verbessert sich damit lt. GfK zum dritten Mal in Folge.
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