Da mir besonders wichtig ist, dass Sie sich verstanden fühlen, pflege ich mit meinen Mandanten bevorzugt persönlichen Kontakt.
Über neue Gesetzesänderungen und die aktuelle Rechtssprechung halte ich mich durch Fortbildungen, Zeitschriften und umfassenden Datenbanken für Steuerberater auf dem Laufenden.
Ich pflege eine starke Zusammenarbeit sowohl mit fachkundigem Personal als auch die mit kompetenten Ansprechpartnern aus Recht und Wirtschaft.
Sie können mir eine Email an mail@steuerberater-pellegrino.de senden oder erreichen mich telefonisch unter 07231/4258369.
Ich bin während der folgenden Öffnungszeiten telefonisch erreichbar:
Mo - Do: 8:00 - 17:00 Uhr
Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
Wenn Interesse an einer langfristigen Geschäftsbeziehung besteht, bin ich gerne dazu bereit Ihnen ein kostenloses Erstgespräch anzubieten.
Ich habe langjährige Erfahrung in der Beratung von Industrie, Medizintechnik, Unternehmensberatung, Ingenieurswesen, Handel und Handwerk.
Ich bin jedoch auch für Mandanten in anderen Branchen offen.
Die Höhe der Rechnungen richtet sich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Steuerberatervergütungsverordnung im Verhältnis zum Aufwand und Schwierigkeitsgrad.
Dies hängt zum einen von den gesetzlichen Fristen ab, zum anderen von der Beschaffenheit der vorgelegten Unterlagen sowie dem Zeitpunkt der Abgabe der Unterlagen bei mir.
Sie haben noch Fragen? Schreiben Sie mir gerne hier.
Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass die Kopie eines Testaments nicht als wirksame letztwillige Verfügung angesehen werden kann, wenn Zweifel an der wirksamen Errichtung des „Original-Testaments“ verbleiben (Az. 8 W 66/24).
Das VG Frankfurt hat entschieden, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Rückzahlung der von den Klägerinnen in den Jahren 2011 bis 2014 geleisteten Jahresbeiträge zum Restrukturierungsfonds verpflichtet ist (Az. 7 K 3685/24.F, 7 K 3686/24.F und 7 K 3705/24.F).
Das FG Niedersachsen hat zu der Frage Stellung genommen, ob bei zutreffender Berücksichtigung der ursprünglich übermittelten Daten eine Änderungsbefugnis nach § 175b Abs. 1 AO besteht (Az. 2 K 78/24).
Trotz der vielen geopolitischen Herausforderungen erwirtschafteten die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) lt. IfM Bonn 2,8 Billionen Euro im Jahr 2023. Das waren 28 % des gesamten Umsatzes in Deutschland.
Die Berücksichtigung von Anträgen bei Gericht darf nicht daran scheitern, dass der in Papierform eingeworfene Schriftsatz gerichtsintern noch nicht digitalisiert war und daher bei der Urteilserstellung noch nicht vorgelegen hat. Mit dieser Begründung hat das BVerfG der Verfassungsbeschwerde eines Mannes stattgegeben, dessen Antrag auf mündliche Verhandlung vom AG Würzburg abgelehnt worden war. Für den Eingang eines Schreibens bei Gericht sei allein erforderlich, dass der Schriftsatz in den Machtbereich des Gerichts gelangt sei (Az. 2 BvR 1379/23).
Sie erhalten einmal im Monat eine E-Mail mit den aktuellen Mandanten-Monatsinformationen der Datev.