Langjährige Erfahrung in verschiedenen Branchen

Philosophie

Vertrauensvolle Zusammenarbeit

Da mir besonders wichtig ist, dass Sie sich verstanden fühlen, pflege ich mit meinen Mandanten bevorzugt persönlichen Kontakt.

Darauf können Sie sich verlassen

Über neue Gesetzesänderungen und die aktuelle Rechtssprechung halte ich mich durch Fortbildungen, Zeitschriften und umfassenden Datenbanken für Steuerberater auf dem Laufenden.

Gemeinsam
mehr erreichen

Ich pflege eine starke Zusammenarbeit sowohl mit fachkundigem Personal als auch die mit kompetenten Ansprechpartnern aus Recht und Wirtschaft.

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Zu meiner Person

-> Beruflicher Werdegang

Book-open

Leistungsspektrum

-> Buchführung, Beratung, ...
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Häufig gestellte Fragen

Sie können mir eine Email an mail@steuerberater-pellegrino.de senden oder erreichen mich telefonisch unter 07231/4258369.

Ich bin während der folgenden Öffnungszeiten telefonisch erreichbar:
Mo - Do: 8:00 - 17:00 Uhr
Fr: 8:00 - 15:00 Uhr

Wenn Interesse an einer langfristigen Geschäftsbeziehung besteht, bin ich gerne dazu bereit Ihnen ein kostenloses Erstgespräch anzubieten.

Ich habe langjährige Erfahrung in der Beratung von Industrie, Medizintechnik, Unternehmensberatung, Ingenieurswesen, Handel und Handwerk.
Ich bin jedoch auch für Mandanten in anderen Branchen offen.

Die Höhe der Rechnungen richtet sich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Steuerberatervergütungsverordnung im Verhältnis zum Aufwand und Schwierigkeitsgrad.

Dies hängt zum einen von den gesetzlichen Fristen ab, zum anderen von der Beschaffenheit der vorgelegten Unterlagen sowie dem Zeitpunkt der Abgabe der Unterlagen bei mir.

Sie haben noch Fragen? Schreiben Sie mir gerne hier.

Aktuelle Nachrichten zu Steuern und Recht

  • Sammelklage gegen Vodafone: Anmeldung jetzt möglich

    Fünf Euro mehr pro Monat: Vodafone-Kunden müssen seit einer Preiserhöhung im Jahr 2023 für ihre Internet- und Telefonanschlüsse mehr bezahlen. Der Anbieter hat die Preise während der Vertragslaufzeit einseitig angepasst. Aus Sicht des vzbv fehlt jedoch eine rechtliche Grundlage für die Erhöhung. Deshalb reichte der vzbv beim OLG Hamm eine Sammelklage ein.

  • Land Hessen will Vereine unbürokratisch von GEMA-Kosten befreien

    In Hessen gibt es über 50.000 Vereine. Mehr als 38.000 davon sind bei den Finanzämtern als gemeinnützig geführt. Die Landesregierung hat für Hessen angekündigt, die Ehrenamtsvereine von den GEMA-Kosten zu befreien.

  • BGH bestätigt Amazons überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb

    Der BGH hat die Feststellung des Bundeskartellamts bestätigt, dass Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Erstmals hat der Kartellsenat damit in erster und letzter Instanz über eine Beschwerde gegen eine Feststellung nach § 19a Abs. 1 GWB entschieden (Az. KVB 56/22).

  • Die kommende Pflichtprüfung für Nachhaltigkeitsberichte fordert die deutsche Wirtschaft heraus

    Seit dem 22. März 2024 liegt der Gesetzentwurf des BMJ zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive - CSRD) in deutsches Recht vor. Die WPK plädiert für den schrittweisen Aufbau eines Marktes für die Bestätigung von Nachhaltigkeitsinformationen.

  • Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

    Aufwendungen von mehr als 110 Euro je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier sind als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden. Das BSG hat der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen Recht gegeben und die gegenteiligen Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben (Az. B 12 BA 3/22 R).

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